Inhalt:
– Arbeitsbereich Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie und
deren Abgrenzung zu anderen Tätigkeitsfeldern der Psychologie
– Rechte und Pflichten Klinischer – bzw. GesundheitspsychologInnen
Rechtliche Änderungen der theoretischen und praktischen Fachausbildung
– gemäß Psychologengesetz 2013 und die daraus resultierenden
Fragestellungen (Bezahlung, Anstellungsverhältnis, Betreuungsverhältnis,
Ausbildungs-Curriculum, Zulassungsvoraussetzungen etc.)
Am Podium:
Mag.a Michaela Langer, Generalsekretärin des BÖP
Mag. Oliver Bruck, Geschäftsführer der ÖAP
Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Bauer
VertreterInnen der Fachsektionen Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie