Was sind die Vorteile der BÖP-S-Mitgliedschaft?

Als BÖP-S Mitglied bist du assoziiertes Mitglied im Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP). Die Mitgliedschaft beinhaltet folgende Vorteile:

  • Kostenloser Besuch aller BÖP-S-Veranstaltungen (Berufsinformationsabende, Exkursionen, Seminare und SPSS- & Statistikberatungen)
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Landesgruppen des BÖP
  • Teilweise Teilnahme an den Veranstaltungen der Fachsektionen des BÖP
  • Vergünstigte Teilnahme an Seminaren der Österreichischen Akademie für Psychologie | ÖAP
  • Kostenloser Bezug der Fachzeitschrift „Psychologie in Österreich“ des BÖP (erscheint 4x jährlich)
  • Zugang zur Jobbörse des BÖP mit Stellenanzeigen, Fachausbildungsstellen und Praktikumsstellen
  • Empfang des BÖP-S-Newsletter sowie der BÖP- und ÖAP-Newsletter
  • Zugriff auf die Serviceangebote des Berufsverbands, wie z.B. Beratung und Informationen zu rechtlichen Fragen

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf € 47 jährlich, also nur € 23,5 im Semester. ABER bei einem Neueintritt in die BÖP-S ist in den ersten beiden Quartalen der Mitgliedschaft nur der halbe Beitrag – in den letzten beiden Quartalen kein Beitrag zu zahlen. Im Folgejahr sind € 47 zu entrichten. Eine Mitgliedschaft ist ab dem ersten Semester möglich! AbsolventInnen können nach ihrem BSc.-Abschluss ein Jahr lang weiterhin BÖP-S-Mitglied sein, auch wenn sie noch nicht für den Master eingeschrieben sind.

WICHTIG: Für den reduzierten Mitgliedsbeitrag (BÖP-S-Mitgliedschaft), muss jährlich eine Inskriptionsbestätigung übermittelt werden (spätestens bis 31.01.)! Der Betrag ist binnen 2 Wochen nach Zustellung der Ermäßigungsgenehmigung zu bezahlen.

Hier geht es zur Anmeldung.

Austritt: Ein Austritt aus dem Berufsverband ist laut Statuten mittels eingeschriebenen Briefs an den Verein bis längstens 30.11. (Poststempel) eines jeden Jahres möglich. Für Personen, die nach dem 30.6. dem BÖP beitreten, ist der Austritt erstmals zum 31.12. des auf den Beitritt folgenden Jahres und danach jeweils zum 31.12. des Kalenderjahres möglich. Offene Mitgliedsbeiträge sind vor dem Austritt zu bezahlen. Die Mitgliedschaft erlischt mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres.